Bezahlung
Unsere tierärztlichen Leistungen sind direkt im Anschluss an die Behandlung zu begleichen (Bar- oder Kartenzahlung). Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Zusätzlich bieten wir in Zusammenarbeit mit BFS eine externe Abrechnungsmöglichkeit an.
Medikamentenabgabe
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur nach einer Untersuchung Ihres Tieres durch uns oder im Rahmen einer Überweisung zur weiteren Behandlung geben. Für die regelmäßige Abgabe von Dauermedikamenten ist eine Vorstellung Ihres Tieres in unseren Praxen mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten erforderlich.
Tierkrankenversicherung
Wie sinnvoll ist eine Tierkrankenversicherung?
Diese Frage wird uns häufig gestellt. Durch den medizinischen Fortschritt in der Tiermedizin und die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) sind die Kosten für die tierärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren gestiegen.
Eine Kranken- oder OP-Versicherung kann helfen, finanzielle Belastungen durch unerwartete tierärztliche Behandlungen zu reduzieren. Daher kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und die passende Absicherung für Ihr Tier zu prüfen.
Eine hilfreiche Orientierung bei der Auswahl einer passenden Versicherung für Hunde und Katzen bietet beispielsweise die Vergleichstabelle von Eisbaum.